Kürzlich wurde eine Frau verurteilt, weil sie E-Mails ihres Mannes gelesen hat. Sie entdeckte dabei, dass ihr Mann sie mit mehren Frauen betrog. Ihr Mann zeigte sie darauf an und die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat jetzt eine bedingte Geldstrafe von 9900 Franken, eine Busse samt Gebühr und Polizeikosten von rund 4300 Franken ausgesprochen. Durch das ungefragte Eindringen in das E-Mail-Konto hat sich die Frau strafbar gemacht.
Der Clou dabei: ihr Mann fühlte sich in seiner Privatsphäre verletzt! Schliesslich hat man ein Recht auf rein private Affären, auch in einer Ehe, aber ja, ich bin halt katholisch. Zudem ist der Mann aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen – es war nicht klar, ob er das auch aus Protest getan hat, aber es ist wichtig, die Handlungshoheit zu wahren, das merkt die Schweiz gerade mit der EU. Das ist ja auch eine Beziehung, die sich gerade etwas auseinanderlebt.
Nun gut: was man hier wieder mal lernt ist, dass recht und gerecht nicht das Gleiche ist. Da gibt es viele Beispiele. Nehmen wir die Mathematik: 2 + 2 = 4, das ist recht. Linke meinen aber, 2 + 2 muss 5 sein, nur das sei gerecht. Oder das Essen im Bären: Manchmal ist es recht, was ja eigentlich heisst: nicht so gut, und das ist auch nicht gerecht. Oder umgekehrt: der FC Basel ist zurzeit in der Schweizer Fussballmeiserschaft nur Zweiter. Das ist zwar gerecht, aber nicht recht.
In der Begründung des Gerichts wurde zudem folgendes aufgeführt: Dass die Frau sich zuvor im Internet informiert habe, ob sie sich mit dem Lesen der Mails ihres Mannes in eine Grauzone begebe, zeige, dass sie Skrupel gehabt habe. Nun ja: wenigstens eine Person hat in dieser Beziehung etwas Skrupel gehabt. Zurück zum Anfang: Vielleicht sollten wir in Beziehungen das Öffentlichkeitsprinzip einführen. Jede Person hat das Recht auf Zugang zu den beim Partner vorhandenen Informationen. Dann wäre wenigstens dieser Fall gerecht gelöst.