Fahrlehrer dürfen Sex verlangen – was für eine Schlagzeile, natürlich in 20 Minuten! Ein holländisches Gericht musste darüber entscheiden, ob es legal ist, wenn man Fahrstunden gegen Sex anbietet. Offensichtlich ist es das – solange die beteiligten Parteien volljährig sind. Es heisst also nicht mehr „Sex sells“, sondern „Sex buys“.
Sex als Währung: Ist das jetzt alt oder neu? Warum so lange an Bitcoin rumstudieren – ist doch irgendwie eh zu kompliziert. Wieso nicht seine Steuern mit Beischlaf abstottern? Kommt wohl darauf an, wie hoch die Steuerschuld ist – und wie die Steuerabteilung gerade so ausgestattet ist. Dann müssten auf der Verwaltung aber wirklich alle Stellen mit beiden Geschlechtern besetzt sein. Gleichberechtigung – endlich realisiert.
Doch arbeitsrechtlich wirft das ganz neue Fragen auf: Muss man das als Angestellter akzeptieren oder gibt es ein Vetorecht? Besteht Verschwiegenheitspflicht? Schluss mit der Treuepflicht? Was ist bei Bagatellbeträgen? Reicht da ein Date ohne Körperkontakt? Ein freundliches Lächeln für den Verzugszins von 1 Franken 20 Rappen?
Überhaupt: Wie soll man die Geldmenge noch steuern, wenn der Zahlungsverkehr (haha) nur noch so funktioniert? Wie funktioniert das mit dem Skonto? Was heisst das bei Negativzinsen? Auch das bedingungslose Grundeinkommen müsste ganz neu definiert werden.
Also ich finde, solche Sachen sollte man schon noch genauer abklären, bevor man das für legal erklärt. Auch in den Niederlanden.