Ich fliesse, also bin ich

Neuigkeiten aus dem Kanton Luzern. Der Verein «Rechtsperson Reuss» und mehrere Organisationen haben eine Initiative lanciert: Die Reuss soll als «Rechtsperson» im Kanton Luzern anerkannt werden und Grundrechte erhalten. Offensichtlich gibt es das schon, beispielsweise in Neuseeland, Indien und Kolumbien.

Mich haben beim Lesen lauter Fragen umzingelt. Zum Beispiel, wenn sich die Reuss mit der Aare vermählen will. Irgendwie tut sie das ja schon, in Gebenstorf, aber wenn sie das noch etwas offizieller und verbindlicher tun will, mit allen ehelichen Rechten und Pflichten: Darf sie dann heiraten, wenigstens standesamtlich?

Was ist mit dem Arbeitsrecht? Wenn die Reuss mit dem Alter müde wird und plötzlich keine Lust mehr hat zu fliessen. Kann sie sich dann auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit berufen? Oder mal etwas Ruhezeit verlangen, wenigstens am Sonntag? Oder gilt das Fliessen doch nicht als Arbeit, es geht ja irgendwie fast von selbst?

Und was, wenn die Reuss plötzlich nicht mehr urteilsfähig ist? Nicht mehr weiss, ob sie nach rechts oder nach links fliessen soll. Genug hat von Gebenstorf und sich gegen alle Vernunft in Richtung Obersiggenthal wendet. Kommt dann auch die KESB ins Spiel?

Wäre dann alles noch herauszufinden, wenn die Initiative Erfolg hat. Das Anliegen stammt ja aus der Rechtsphilosophie. Gewässer sollen nicht mehr nur als Sache behandelt werden, sondern als lebende Organismen. Aber gerade philosophisch gesehen, wird das in meinen Augen recht kompliziert. Wir wissen ja: Man kann nie in den gleichen Fluss steigen. Das wird also eine ziemlich multiple Rechtsperson.


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