Überrasche mich!

Kürzlich gab es zwei Meldungen in 20 Minuten, die in der Kombination einfach unwiderstehlich wurden.

Meldung Nummer 1: Eine Frau bestellte sich im Internet eine Überraschungskugel. Sie ging laut Strafbefehl davon aus, dass es sich dabei um Alltagsgegenstände handelt. Doch weit gefehlt: In der Kugel befanden sich verbotene Waffen. Die Frau wurde deshalb zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Mein spontaner Gedanke: Man sollte keine Überraschungskugel bestellen, wenn man nicht überrascht werden will.

Meldung Nummer 2: Eine Mutter bietet ihr zehn Monate altes Baby unter Kleinanzeigen «zum Verschenken» an, inklusive Foto und Versandoption für 6,75 Euro! Daraufhin sind offensichtlich sowohl Polizeibeamte wie Jugendamt ausgerückt, um nach dem Rechten zu sehen, schliesslich war die Adresse der Mutter in der Anzeige angegeben. Man staune: Das Kind war wohlauf. Aber das Jugendamt wird die Familie weiterhin beobachten. Mein spontaner Gedanke: Da ist jemand absolut humorlos, aber sehr ernsthaft mit seinem Auftrag. Doch ich bin in der Minderheit, was diesen Punkt angeht, das zeigen die Kommentare zum Artikel.

Aber was wirklich spannend ist: Man könnte diese beiden Ideen doch kombinieren. Jemand, der gerne überrascht wird, bestellt eine Überraschungskugel (Achtung: Man sollte da schon etwas offen sein). Und jemand, der sein Kind gerne abgeben will, schenkt eine Überraschung. Da profitieren doch Alle. Und das ist allemal besser, als eine Babyklappe.   


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Ein Gedanke zu “Überrasche mich!

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